Liefer- und Zahlungsbedingungen
der S.W.w. Schmuckwaren GmbH & Promotion, Leonberg
§ 1 Für unsere
Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich nachstehende
Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sind für uns nur dann
verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
§ 2 Lieferung :
Der Versand der
Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Bei Lieferungen
außerhalb von Deutschland gehen alle Kosten wie Zölle,
Einfuhrsteuern, Abwicklungskosten, etc. zu Lasten und Gefahr des
Käufers. Nichteinhaltung gegebener Lieferfristen berechtigen den
Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz.
Betriebsstörungen jeder Art, sowie Ereignisse höherer Gewalt,
berechtigen uns jedoch zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt
vom Vertrag. Wird der vorgesehene Liefertermin um länger als 12
Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, um seine
Entbindung von der Abnehmerpflicht nachzusuchen. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere solche von Schadenersatz,
Konventionalstrafen oder Regressansprüche, stehen dem Käufer nicht
zu.
§ 3 Mängelrüge
Beanstandungen
sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu erheben. Werden
Mängelrügen von uns ( SWw ) anerkannt, dann hat die SWw das Recht
auf Nachlieferung, Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Schlagen
Nachbesserung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung fehl, dann
stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
§ 4 Preise
Unsere Preise
gelten ab Lager Deutschland. Soweit bis zur Ausführung des
Auftrages Material-, Lohn-, Gehalts-, Währungs-,Edelmetall,
Wareneinkaufspreis - Erhöhungen oder sonstige Mehrbelastungen
eintreten, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern.
Unsere Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich.
§ 5
Zahlungsweise und Zahlungsverzug
Unsere
Rechnungen sind, soweit keine anderweitige Regelung getroffen ist,
innerhalb von 8 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum fällig. Bei
Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet Verzugszinsen in Höhe
von 8 von hundert p.a. über dem Basiszinssatz und Verzugsschaden
in Höhe von 11,5 von hundert p.a. auf die Nettosumme zu bezahlen.
Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie
Mahnspesen, Rechtsanwaltskosten und dergleichen, gehen zu Lasten
des Käufers. Guthaben des Kunden werden ihm ohne jegliche
Verzinsung auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit
Folgeaufträgen verrechnet. Eine Auszahlung kann in keinem Fall
erfolgen. Die SWw ist berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 50 von
Hundert des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei
Neukunden behält sich die SWw das Recht der Vorauskasse oder die
Stellung eine Bankbürgschaft ohne Einrede einer deutschen
Grossbank vor. Bei fehlender oder bedenklicher Auskunft wird der
Käufer auch als Neukunde betrachtet.
§ 6
Eigentumsvorbehalt
Die verkauften
Waren oder Dienstleistungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung
unserer sämtlichen aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden,
auch künftig erst entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei
Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die
Forderungen aus dem Saldo. Die Veräußerung der Ware ist dem Käufer
nur im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet und nur solange er
sich nicht im Verzug befindet. Im Falle einer Weiterleitung tritt
der Käufer hiermit unwiderruflich die ihm aus der Veräußerung oder
einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen
sicherheitshalber an die S.W.w. Schmuckwaren GmbH ab. Wir nehmen
diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist bis auf Widerruf
ermächtigt, die nach dieser Bestimmung für uns entstandenen bzw.
entstehenden Forderungen solange treuhänderisch für uns
einzuziehen, als er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherung insoweit – nach
unserer Wahl – freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde
Forderung um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßnahme, daß mit
Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverkehr eine Freigabe
nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat,
die selbst voll bezahlt sind.
§ 7
Warenrücknahme
Eine Rücknahme
einer Lieferung kann nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung der S.W.w. Schmuckwaren GmbH erfolgen. Ein
Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gegenwertes besteht nicht.
Dieser wird mit einer anderen Lieferung verrechnet, bzw. für eine
Folgelieferung ohne jedliche Verzinsung gutgeschrieben.
§ 8
Urheberschutz
Unsere
Entwürfe, Muster, Modelle, Konzepte, Entwicklungen und dergleichen
gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen, auch wenn hierfür
keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in
anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß
hiergegen macht den Nutzer bzw. Käufer schadenersatzpflichtig.
§ 9
Kennzeichnung
Die SWw behält
sich jederzeit das Recht vor, an geeigneter Stelle der Artikel
Ihren Firmennamen oder ähnliche Merkmale anzubringen. Weiterhin
behält sich die SWw vor, im Kundenauftrag erstellte Artikel oder
Entwürfe zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und
abzubilden. Die SWw ist außerdem berechtigt, die für den Käufer
produzierten Artikel, in kleineren Mengen, anderweitig zu
veräussern.
§ 10
Copyrights, Urheberrechte, Lizenzen
Für die Prüfung
der Vervielfältigung aller Unterlagen ist der Käufer allein
verpflichtet. Für Verletzungen von Copyrights, Urheberrechten und
Lizenzen übernehmen wir bei Auftragsarbeiten keinerlei Haftung und
verlangen auch keinen Nachweis des Käufers über die Rechte an den
verwendeten Designs. Der Käufer haftet allein, wenn durch die
Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte
Dritter verletzt werden. Der Käufer hat den Verkäufer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
§ 11 Mehr- oder
Minderlieferung
Mehr- oder
Minderlieferung von bis zu 10 von Hundert (10%) können vom Käufer
nicht beanstandet und müssen aus technischen Gründen akzeptiert
werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
§ 12 Vertrag /
Auftrag
Tritt der
Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurück, so bleiben geleistete
Anzahlungen auf dem Kundenkonto ohne jegliche Verzinsung als
Guthaben stehen und werden mit Folgeaufträgen verrechnet. Weitere
Ansprüche bestehen seitens des Käufers nicht. Tritt der Käufer vor
Produktionsbeginn vom Vertrag zurück, werden die angefallenen
Kosten nebst einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 von
Hundert (20%) zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt. Nach
Produktionsbeginn kann der Käufer nicht mehr vom Vertrag
zurücktreten, da die Ware auf Wunsch des Kunden extra angefertigt
wird oder nach dessen Gestaltung verändert wird.
§ 13
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
Durch die
widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulares mit unseren
Liefer- und Zahlungsbedingungen, bestätigt der Käufer, bzw. die
andere Partei aus diesem Vertragsverhältnis, daß er Vollkaufmann
im Sinne von § 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis
mit den nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und
Gerichtsstand und alle auf diesem Formular aufgeführten Liefer-
und Zahlungsbedingungen gibt.
1.)
Erfüllungsort ist für beide Teile auschliesslich Leonberg, bzw.
Stuttgart
2.)
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über
sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden
Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist für beide Teile
ausschliesslich Leonberg bzw. Stuttgart.
Das
Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschliesslich dem
deutschen Recht.